AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Digital Sunset  –  EIN UNTERNEHMENSBEREICH DER
KISS PREMIUM GMBH

Die (Stand: 01.04.2025)

Allgemeine Bedingungen
1.     Geltungsbereich
1.1     Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Kiss Premium GmbH gegenüber ihren Auftraggebern in ihrem Unternehmensbereich DigitalSunset – nachfolgend „DigitalSunset“ genannt. Daneben gelten für die einzelnen Werbemedien, insbesondere
    (a)     Digitale Medien,
    (b)     Schaufenster Digitale Medien,
jeweils Besondere Bedingungen, die Ergänzungen und Abweichungen zu diesen Allgemeinen Bedingungen enthalten. Es gilt das folgende Rangverhältnis der Vertragsbestandteile: Individualvereinbarungen gehen den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen (gemeinsam „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) vor, Bestimmungen in den Besonderen Bedingungen gehen Bestimmungen in den Allgemeinen Bedingungen vor. Sollten in einem Auftrag mehrere Werbemedien gebucht werden, so gelten die jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen für das jeweilige Werbemedium.
1.2     Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DigitalSunset. Insbesondere abweichende oder ergänzen DigitalSunset de Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit einbezogen, als DigitalSunset ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DigitalSunset gelten auch für künftige Angebote, Verträge und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

2.     Auftragserteilung / Vertragsschluss
2.1     Die Angebote von DigitalSunset sind freibleibend und unverbindlich. Mit einer Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot im Sinne von § 145 BGB ab. Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung von DigitalSunset zustande.
2.2     In Aufträgen sind der Werbetreibende und die beworbene Produktgruppe anzugeben. Insbesondere Aufträge von Werbeagenturen und Werbevermittlern werden nur angenommen, wenn sie gemäß dem ihnen erteilten Agentur- oder Vermittlungsauftrag nachweislich beauftragt und in ihren Aufträgen an DigitalSunset die Werbetreibenden und Produktgruppen namentlich benannt sind. Nachträgliche Änderungen der Werbekampagne durch den Auftraggeber bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe von DigitalSunset.
2.3     DigitalSunset kann verlangen, dass die Werbeinhalte (z.B. Motive, Werbematerial) sieben Kalendertage vor der vereinbarten Werbeschaltung vorzulegen sind. DigitalSunset ist berechtigt, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrages - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen oder bereits gestartete Werbekampagnen vorübergehend oder endgültig zu stoppen. Solche Gründe sind insbesondere gegeben, wenn die Werbeinhalte gegen Gesetze, vertragliche oder behördliche Auflagen oder gerichtliche Anordnungen verstoßen oder ihre Veröffentlichung DigitalSunset unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Veröffentlichung insbesondere dann, wenn die Werbeinhalte fremdenfeindlich, gewaltverherrlichend, menschenverachtend, extremistisch oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. DigitalSunset ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Werbeinhalte vor der Schaltung auf die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen.
2.4     Bestätigt DigitalSunset die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbeinhalte, erfolgt damit keine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbeinhalte.
2.5     Das Recht zur Ablehnung oder zur Beendigung einer Werbekampagne steht DigitalSunset auch zu, wenn die Anbringung oder Schaltung der Werbemittel DigitalSunset aus bautechnischen oder betrieblichen Gründen nicht zumutbar ist.
2.6     Bei bereits zustande gekommenen Verträgen oder bereits gestarteten Werbekampagnen hat DigitalSunset für die vorgenannten 
Fälle (Ziff. 2.3 und 2.5) ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
2.7     DigitalSunset ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritte (z.B. Partnerunternehmen, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter) einzusetzen. DigitalSunset wird diese mit der branchenüblichen Sorgfalt im Hinblick auf eine sach- und fachgerechte Vertragserfüllung auswählen und überwachen.
2.8     Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrages selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. DigitalSunset ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15ff. AktG zu übertragen.
2.9     Unabhängig von den Fällen in Ziff. 2.3 und 2.5, ist DigitalSunset berechtigt, den Vertrag ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn das DigitalSunset vertraglich eingeräumte Werberecht oder die behördliche Erlaubnis zur Vermarktung der vertragsgegenständlichen Werbeflächen entfällt (Sonderkündigungsrecht). Das Vertragsverhältnis endet spätestens im Zeitpunkt des Entfalls des Werberechts oder der behördlichen Erlaubnis. In diesen Fällen erhält der Auftraggeber die zu viel gezahlte Vergütung für den Zeitraum nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts anteilig zurück. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

3.    Laufzeit
Die Laufzeit der Werbeschaltung richtet sich nach dem Belegungssystem von DigitalSunset, das dem Auftraggeber mitgeteilt wird.

4.     Platzierungswünsche / Konkurrenzausschluss
4.1     Der Auftraggeber hat keinen rechtlichen Anspruch, sich bei Netzbuchungen bestimmte Werbeträger an bestimmten Standorten auszusuchen (Platzierungswunsch).
4.2     Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.

5.     Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann bis 60 Kalendertage vor dem jeweiligen Schalttermin schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits bei DigitalSunset angefallenen Kosten (z.B. Produktionskosten, Werbedesign-Marketingkosten) zu erstatten.

6.     Preise / Zahlungsbedingungen
6.1     Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise in den Mediadaten von DigitalSunset sind freibleibend und unverbindlich.
6.2     Schaltet ein Auftraggeber erstmals oder das erste Mal seit drei Jahren wieder bei DigitalSunset eine Werbekampagne (Neukunde), so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber stets die Vergütung rechtzeitig vollständig an DigitalSunset zu zahlen hat (Zahlungseingang), bevor die Werbeschaltung durchgeführt wird (Vorauszahlung). Wenn nicht eine Vorauszahlung vereinbart wurde, sind die Rechnungsbeträge spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Werbeschaltung fällig.
6.3    Sofern von DigitalSunset auf einen Rechnungsbetrag Skonto gewährt wird, so gilt dies nicht für solche Beträge, die sich nicht auf die Medialeistung beziehen, sondern zusätzlich im Rahmen einer Werbekampagne entstehen können (z.B. technische Kosten, Produktionskosten und Werbedesign-Marketingkosten). Diese Beträge sind grundsätzlich ohne Abzug von Skonto fällig.
6.4     Soweit Kosten und Zinsen anfallen, werden Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
6.5     Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DigitalSunset über den vollen Betrag verfügen kann. Schecks werden nicht angenommen.
6.6     Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
6.7     Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungspflichten in Verzug oder werden DigitalSunset nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die objektive und wesentliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers begründen und durch welche die Zahlungsansprüche von DigitalSunset gefährdet werden könnten, kann DigitalSunset die Durchführung oder Fortsetzung der Werbekampagne von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Wird der Aufforderung von DigitalSunset nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung binnen einer von DigitalSunset zu setzenden, angemessenen Frist nicht erfüllt, so ist DigitalSunset berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen.
6.8     Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.
6.9    Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern die Gegenforderungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7.     Materialanlieferung
7.1     Die Anlieferung und die Produktion der Werbemittel und -inhalte erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die technischen Anforderungen an die anzuliefernden Werbemittel und -inhalte sowie die Fristen zur Anlieferung werden jeweils in den Besonderen Bedingungen bestimmt.
7.2    Kann DigitalSunset den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Werbemittel nicht oder verspätet oder nicht in dem erforderlichen Format geliefert worden sind, so entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, wobei sich DigitalSunset ersparte Aufwendungen anrechnen lässt. Stellt der Auftraggeber die Werbemittel jedoch noch vor Ablauf der vereinbarten Werbekampagne zur Verfügung, wird sich DigitalSunset um deren Schaltung, ggf. für einen verkürzten Zeitraum, bemühen, ohne dass hierauf ein Anspruch des Auftraggebers besteht. Im Falle der Durchführung ist der Auftraggeber DigitalSunset zur Zahlung des durch die verspätete oder nicht formatgemäße Anlieferung entstandenen Sonderaufwandes verpflichtet. Lehnt der Auftraggeber die Durchführung gegen Zahlung des Sonderaufwandes ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

8.     Verantwortlichkeit für Werbeinhalte / Rechtegewährung
8.1     Für die Werbeinhalte und sonstigen Inhalte, zu denen Dritte ausgehend von den durch DigitalSunset geschalteten Werbemitteln weitergeleitet werden, sowie deren Gestaltung, Erkennbarkeit und Eignung für Werbezwecke ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er steht insbesondere dafür ein, dass sie nicht gegen gesetzliche, behördliche oder vertragliche Bestimmungen oder gerichtliche Anordnungen sowie Urheber- oder sonstige Schutzrechte Dritter verstoßen. Mit Auftragserteilung überträgt der Auftraggeber DigitalSunset sämtliche Rechte, die für die Durchführung der Werbekampagne notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere alle Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die zur beauftragten Veröffentlichung der Inhalte durch analoge und digitale Werbemedien erforderlich sind. Der Auftraggeber garantiert, dass er über die vorgenannten Rechte verfügt und zu deren Übertragung berechtigt ist. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für Werbemittel, die DigitalSunset auf Wunsch des Auftraggebers entwirft oder gestaltet, soweit DigitalSunset nach den Vorgaben des Auftraggebers gehandelt hat.
8.2     Der Auftraggeber stellt DigitalSunset insofern von allen Ansprüchen Dritter frei. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Auftraggeber DigitalSunset unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung, die für die Prüfung der Ansprüche und Verteidigung erforderlich sind. Unbeschadet etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche von DigitalSunset erstattet der Auftraggeber DigitalSunset die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehenden angemessenen Aufwendungen und Kosten. Dies gilt insbesondere im Falle einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

9.     Vertragsstörungen / Gewährleistung
9.1     Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die DigitalSunset nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereichs von DigitalSunset liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z.B. Aufruhr, hoheitliche Eingriffe oder Auflagen, von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- und Abrissmaßnahmen, Stromausfälle, EDV-Ausfälle, Streik, Betriebsstörungen, Witterungsbedingungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbeflächen durch Dritte), ist ausgeschlossen. Zu den Fällen, die außerhalb des Einflussbereichs von DigitalSunset liegen, zählen auch Warnmeldungen (MoWaS/KATWARN), die aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. Bsp. Sturmflut, Großbrand, Unwetterwarnung, etc.) durch DigitalSunset veröffentlicht werden.
9.2     DigitalSunset überprüft die geschalteten Werbemittel in regelmäßigen angemessenen Abständen. Bei Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitiger Beendigung, Verzögerung, mangelhafter Durchführung oder sonstiger Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die DigitalSunset zu vertreten hat, wird DigitalSunset anstelle des beeinträchtigten Werbeträgers oder der beeinträchtigten Werbefläche nach eigener Wahl eine Ersatzschaltung (1) durch Schaltung auf einem anderen Werbeträger oder einer anderen Werbefläche oder (2) durch Verlängerung der Werbeschaltung auf den übrigen Werbeträgern oder -flächen vornehmen oder (3) eine Gutschrift erteilen. Jede der drei Maßnahmen erfolgt im entsprechenden Verhältnis des beeinträchtigten Zeitraums zu dem gebuchten Zeitraum je Werbeträger oder -fläche. Ist auch eine Ersatzschaltung nicht ordnungsgemäß, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine prozentuale Minderung der Vergütung verlangen oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung objektiv nicht mehr erreicht werden können, wird DigitalSunset dem Auftraggeber die bereits gezahlte Vergütung für die tatsächlich ausgefallenen oder sonst beeinträchtigten einzelnen Werbeträger oder -flächen erstatten.
9.3    Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
9.4     Geringfügige branchenübliche Abweichungen von der vereinbarten Werbeschaltung bleiben unberücksichtigt. Als geringfügig gelten zeitliche Abweichungen von einem Kalendertag für den Beginn und das Ende der Werbeschaltung. Ebenso unberücksichtigt bleiben geringfügige Unterbrechungen in der Werbeschaltung, die durch Reinigungs- und Wartungsarbeiten verursacht werden.
9.5     Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Beendigung der Werbeschaltung, schriftlich unter genauer Darlegung der Beanstandung und Vorlage des Bildmaterials geltend zu machen.

10.     Weitere Haftung
10.1     DigitalSunset haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften DigitalSunset und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.
10.2     Soweit DigitalSunset technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder diese Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11.    Datenschutz
Sollten personenbezogene Daten verarbeitet werden, so erfolgt dies unter Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung von DigitalSunset ist unter folgendem Link abrufbar: www.digital-sunset.de/kopie-agb#dm

12.     Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen oder den Besonderen Bedingungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen DigitalSunset und dem Auftraggeber unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Es gelten dann die Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entsprechen. Sofern eine Umdeutung aus Rechtsgründen ausscheidet, verpflichten sich die Vertragspartner, dem vorstehenden Satz entsprechende ergänzende Bestimmungen zu vereinbaren. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn bei der Auslegung oder Durchführung des den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen zugrunde liegenden Auftrages eine ergänzungsbedürftige Lücke erkennbar wird.

13.     Gerichtsstand / Anwendbares Recht
13.1     Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Gleiches gilt für den Fall, dass der Geschäfts- oder Wohnsitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. DigitalSunset ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem Ort seines Geschäfts- oder Wohnsitzes zu verklagen.
13.2     Die Rechtsbeziehungen von DigitalSunset zum Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Bedingungen sowie der Besonderen Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
 

Besondere Bedingungen für Digitale Medien

1.     Geltungsbereich
1.1     Diese Besonderen Bedingungen gelten zusätzlich für Angebote, Verträge und Leistungen von DigitalSunset im Bereich der digitalen Werbemedien, insbesondere
    (a)    Digitale Outdoor-Werbeanlage (DOW),
    (b)    Digitale Outdoor-Werbeanlage Doppel (DOWD) und
    (c)    Digitale Schaufenster-Werbeanlage (DSW).
1.2     Sollte der Auftraggeber ein werbemedienübergreifendes Angebot buchen, in dem Werbeschaltungen in Digitalen Medien mit anderen kombiniert werden, gelten für diese anderen Werbemedien die jeweils einschlägigen Besonderen Bedingungen.

2.     Werbemittel / Anlieferung
2.1     Die Anlieferung und die Produktion des Werbematerials erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten ersten Werbeschalttermin.
2.2     Das Werbematerial ist in dem/der von DigitalSunset vorgegebenen Format, Qualität etc. zu liefern. Die Formatanforderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung in den „Technischen Daten“ unter www.Digital-Sunset.de abrufbar.
2.3     Sollte der Auftraggeber das Werbematerial nicht oder verspätet oder nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechend anliefern, gilt Ziff. 8.2 der Allgemeinen Bedingungen.
2.4    Sollte DigitalSunset die Werbekampagne trotzdem durchführen, hat der Auftraggeber den durch eine verspätete Anlieferung oder erforderliche Anpassung des Werbematerials verursachten Sonderaufwand zu tragen. In diesen Fällen erhebt DigitalSunset für den Sonderaufwand eine Gebühr in Höhe von 90,00 Euro je Digitales Werbedisplay. Für erforderliche Anpassungen des Werbematerials erhebt DigitalSunset zudem Zusatzkosten in Höhe von EUR 150,00 zzgl. MwSt. pro Stunde. DigitalSunset wird dem Auftraggeber den kalkulierten Sonderaufwand zur Zustimmung mitteilen.
2.5     Nur nach rechtzeitiger Absprache und auf Kosten des Auftraggebers kann DigitalSunset geringfügige Postproduktionsleistungen zur Anpassung ungeeigneten Werbematerials übernehmen.

3.     Anzeige oder Wiedergabe
3.1     Das Werbematerial wird ohne Ton angezeigt oder wiedergegeben.
3.2     Die von DigitalSunset eingesetzten digitalen Werbeträger werden regelmäßig und sachgemäß gewartet.
3.3     Der Einsatz der digitalen Medien richtet sich nach den Betriebszeiten (06.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr oder bis 24.00 Uhr). Diese können zudem teilweise aufgrund vertraglicher und/oder gesetzlicher Regelungen eingeschränkt sein oder werden.

4.     Vertragsstörungen / Gewährleistung
4.1    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es bei digitalen Werbeträgern zu geringfügigen Abweichungen in der Farbwahrnehmung kommen kann, die z.B. durch kurzfristige Veränderungen der Umwelteinflüsse (z.B. Wetterumschwünge) bedingt sind. Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Im Übrigen gelten geringfügige Anzeigefehler, die die Erkennbarkeit des Werbeinhalts nicht beeinträchtigen und nicht mehr als 3% der Werbefläche des jeweils betroffenen Werbeträgers ausmachen, nicht als Mangel.
DigitalSunset haftet darüber hinaus nicht wegen Ausfall oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag auf Grund von Telekommunikations-, Internet- oder Netzwerk-Ausfall oder -Unterbrechung, Computer-Hacking oder anderen Ursachen, die außerhalb des Einfluss- und Kontrollbereichs von DigitalSunset liegen.
4.2    Aufträge werden unter dem Vorbehalt angenommen, dass eine Über- oder Unterschreitung von bis zu 3% bei der Anzahl der Werbeschaltungen als vertragsgemäße Erfüllung durch DigitalSunset gilt.
4.3     Klargestellt wird, dass eine Haftung von DigitalSunset für vom Auftraggeber eingeschaltete Dritte, insbesondere Lieferanten von redaktionellen oder werblichen Inhalten, sowie deren Leistungen ausgeschlossen ist. Sollte DigitalSunset zur Lieferung redaktioneller oder werblicher Inhalte Dritte (z.B. Partnerunternehmen, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter) einsetzen, gelten die Allgemeinen Bedingungen.

5.     Platzierungswünsche / Konkurrenzausschluss
Es gilt Ziff. 4 der Allgemeinen Bedingungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge der Werbeschaltungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf die Schaltung oder Nicht-Schaltung neben oder im Zusammenhang mit bestimmten redaktionellen Inhalten.

6.    Kompensation/ Nachlieferung
6.1    Wird das angestrebte Gesamtvolumen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht erreicht, so ist DigitalSunset berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemaßnahmen innerhalb von weiteren max. drei Monaten („Kompensationsfrist“) so lange durchzuführen, bis das angestrebte Volumen erreicht wird.
6.2    Erreicht DigitalSunset das angestrebte Gesamtvolumen bis zum Ende der Kompensationsfrist nicht, oder macht DigitalSunset von dem Recht auf Kompensation keinen Gebrauch, schuldet der Auftraggeber für das nicht gelieferte Volumen anteilig keine Vergütung.

7.     Rücktritt durch den Auftraggeber
Es gilt Ziff. 5 der Allgemeinen Bedingungen.

8.     Entsorgung / Rückgabe des Werbematerials
Das Werbematerial wird von DigitalSunset bis zu 30 Kalendertage nach dem vereinbarten letzten Schalttermin aufbewahrt. Im Anschluss ist DigitalSunset zur Vernichtung des Werbematerials berechtigt.